Karl-Vossloh-Preis

Der Karl-Vossloh-Innovationspreis

Die Karl-Vossloh-Stiftung vergibt in geraden Kalenderjahren ihren Innovationspreis für eine hervorragende Dissertation auf dem Gebiet der Mobilitätsforschung (vgl. Agenda). Von besonderem Interesse sind Dissertationen, die nicht nur Fortschritt in ihrem jeweiligen (ingenieur-
wissenschaftlichen oder betriebswirtschaftlichen) Bereich bedeuten, sondern zugleich auch interdisziplinäre  Zusammenhänge beleuchten.

Der Dissertationspreis ist mit 10.000 Euro dotiert.
Die Vorschlagsfrist endet am 20. August 2022.

Preisträgerin 2020

Die Preissysteme öffentlicher und privater Verkehrsanbieter sind in der Regel intransparent und wenig nutzerfreundlich. Die Dresdener Verkehrswissenschaftlerin Dr. Angela Francke hat diese Systeme wissenschaftlich untersucht und Lösungsvorschläge erarbeitet, sie transparenter und nutzerfreundlicher zu gestalten. Für diese Leistung erhielt sie den Karl-Vossloh-Innovationspreis 2020.



Verleihung des Karl-Vossloh-Innovationspreises 2020 – pandemiebedingt mit einem Jahr Verspätung am 12. November 2021: Dr. Martin Vossloh, Vorstandsvorsitzender der Vossloh-Stiftung, Prof. Dr. Angela Francke und
Prof. Dr. Udo Becker, Zweitbetreuer der Dissertation der Preisträgerin (v.li.)
Foto: Andrea Surma/Fakultät Verkehrswissenschaften, TU Dresden

Einreichungen

Vorschlagsberechtigt sind die wissenschaftlichen Hochschulen in der Bundes-
republik Deutschland, in Österreich und in der Schweiz, die das Promotionsrecht in Ingenieurswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre haben. Vorschläge sind sind komplett als PDF-Datei ohne Passwortschutz bzw. ohne Zugriffsbeschränkung hinsichtlich Lesen, Kopieren und Drucken per E-Mail zu senden an: vosslohstiftung@stifterverband.de

Fristen

Anträge können in der Regel bis zum 20. August eines geraden Kalenderjahres eingereicht werden. Es sind nur solche Dissertationen zugelassen, für die der Tag der mündlichen Prüfung zwischen dem 1. Juli des dem Ausschreibungsjahr vorausgehenden geraden Jahres und dem 31. Juli des Ausschreibungsjahres liegt. Promotionen, die außerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen wurden, können nicht berücksichtigt werden. Eine wiederholte Antragstellung für die gleiche Arbeit ist nicht zulässig.

Auswahlverfahren

Die Entscheidung trifft das Kuratorium der Karl-Vossloh-Stiftung. Als Auswahlkriterien werden, die Originalität und Tiefe der Ergebnisse, die Form der Darstellung und die Bedeutung der Arbeit für die Weiterentwicklung der Mobilitätsforschung zu Grunde gelegt.

Postanschrift

Karl-Vossloh-Stiftung
c/o Deutsches Stiftungszentrum
Claire Kleiner
Baedekerstraße 1
45128 Essen

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